Kommunikation & Daten
OPC UA auf der S7-1500: Grenzen, die selten dabeistehen
Strukturen sind nicht konsistent lesbar, der Server läuft im CPU-STOP weiter, Zeitstempel meinen etwas anderes: Was vor einer MES-Anbindung zu klären ist.
Kommunikation · PROFINET
Jitter und CRC-Fehler stehen in jedem Messbericht — als Abnahmekriterium kennt die PI-Richtlinie sie nicht. Die vier Pflichtgrößen und ihre Zahlenwerte.
Stand:
Ein PROFINET-Messbericht liegt auf dem Tisch. Darin: eine Jitter-Kurve mit roter Markierung, eine Tabelle mit CRC-Fehlern, eine Durchschnittsnetzlast von acht Prozent, darunter der Satz „Grenzwert nach PI-Richtlinie überschritten“.
Zwei der drei genannten Größen sind in der PI-Inbetriebnahmerichtlinie kein Abnahmekriterium — und für eine davon existiert dort überhaupt kein Zahlenwert. Das ist keine Spitzfindigkeit: Wer nach einem Bericht dieser Art Switches tauscht, behebt möglicherweise nichts, weil die eigentliche Ursache gar nicht gemessen wurde.
Dieser Artikel sortiert, welche Werte die Richtlinie tatsächlich setzt, wie sie zu lesen sind und wo die Ursachen liegen, wenn alle Protokollwerte unauffällig aussehen und die Anlage trotzdem sporadisch stehenbleibt. Wer ohnehin vor der Umstellung von PROFIBUS steht, findet den Weg dorthin unter den Migrationspfaden — die Grenzwerte unten gelten dann für das Ergebnis.
4Kriterien
Abnahmekriterien setzt die Inbetriebnahmerichtlinie — mehr nicht
Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien
keinGrenzwert
Zahlenwert für Jitter nennt die Richtlinie nicht
Inbetriebnahmerichtlinie · ergänzende Parameter
0Pakete
Verworfene Pakete über 60 Sekunden, Kupfer wie Lichtwellenleiter
Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien
20% Netzlast
Bis hierher ohne Maßnahme, darüber beginnt der Prüfauftrag
Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien
Eigene Darstellung nach der PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53 (Abgriffsarten und ihre Einschränkungen).
Die Inbetriebnahmerichtlinie führt die Abnahmekriterien in einem eigenen Kapitel — es sind genau vier. Alles Weitere, namentlich der Jitter, steht in einem nachfolgenden Kapitel unter der Überschrift „weitere Parameter zur Bewertung des Netzwerkes“.
Zuordnung
Messgröße, Grenzwert, Einordnung.
PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53. Die Abnahmekriterien stehen in einem eigenen Kapitel, die ergänzenden Parameter zur Bewertung des Netzwerkes in einem nachfolgenden.
Wie viele weiterleitende Geräte zwischen einem Device und dem Controller liegen dürfen, hängt an der Aktualisierungszeit und am Switch-Verfahren:
| Aktualisierungszeit | Store-and-Forward | Cut-Through |
|---|---|---|
| 1 ms | 7 | 64 |
| 2 ms | 14 | 100 |
| 4 ms | 28 | 100 |
| 8 ms | 58 | 100 |
PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53, Kapitel der Abnahmekriterien.
Bei gemischtem Aufbau gelten die Store-and-Forward-Werte; ist das Verfahren unbekannt, ist davon auszugehen. Diese Prüfung kostet zehn Minuten am Topologieplan und erklärt einen erheblichen Teil aller Jitter-Beschwerden: Eine lange Linie bei 1 ms Aktualisierungszeit erzeugt lastabhängige Durchlaufzeiten, die als Jitter sichtbar werden — obwohl kein Gerät defekt ist.
Die Null ist wörtlich gemeint. Über einen Betrachtungszeitraum von 60 Sekunden soll kein Paket verloren gehen, ausdrücklich für Kupfer- wie für Lichtwellenleiterstrecken. „Ein paar Discards sind normal“ ist von der Richtlinie nicht gedeckt — der Satz fällt in Diskussionen über Messberichte trotzdem regelmäßig.
Für ARP und DCP setzt die Richtlinie harte Stückzahlen. Null Broadcasts bedeuten keine Handlung; treten welche auf, ist zu klären, ob einzelne Teilnehmer gesucht werden oder ob jemand zyklisch ganze IP-Bereiche absucht. Letzteres ist mit dem Planungsverantwortlichen zu bewerten — es ist weniger eine Frage des Netzes als eine Frage danach, was im Produktionsnetz laufen darf.
Für Jitter nennt die Richtlinie keinen Zahlenwert. Sie beschreibt ihn qualitativ: Ein gewisser Jitter sei besonders bei Linientopologien systembedingt und entstehe durch lastabhängig unterschiedliche Durchlaufzeiten; ein dauerhaft steigender Jitter könne auf Störungen, geänderte Last, Topologieänderungen oder einen Gerätetausch hindeuten.
Der viel zitierte Wert „50 Prozent der Aktualisierungszeit“ stammt aus dem Handbuch eines Messgeräteherstellers. Als Praxisfaustregel ist er brauchbar — als „Grenzwert nach PI-Richtlinie“ ist er falsch zitiert.
CRC-Fehler kommen in der Inbetriebnahmerichtlinie als Abnahmekriterium überhaupt nicht vor. Was sie zum Auslesen an Switches nennt, sind drei andere Größen:
Ausgerechnet die letzte Größe ist in der Praxis ergiebig und steht selten in Berichten: Ein Port, der im Halbduplex läuft, weil eine Seite fest eingestellt ist und die andere verhandelt, produziert genau die sporadischen Ausfälle, die man dann in der Jitter-Kurve sucht.
Zitiert wird fast immer nur „20 Prozent“. Unterschlagen wird zweierlei: dass 20 bis 50 Prozent kein Fehler ist, sondern ein Prüfauftrag, und dass sich der Wert auf die zyklische Echtzeitkommunikation bezieht — während Messgeräte oft die Gesamtlast aller Protokolle anzeigen.
Wichtiger noch ist, was die Richtlinie selbst zur Aussagekraft sagt: Die Verteilung der Last im Betrachtungszeitraum lässt sich nicht bestimmen, weil die Werte immer gemittelt werden — je länger der Zeitraum, desto stärker verwischen kurze Spitzen. Eine Durchschnittslast von acht Prozent über eine Stunde schließt eine Spitze von hundert Prozent über drei Millisekunden nicht aus. Und genau diese Spitze legt die Anlage lahm, nicht der Mittelwert.
Zur Gegenprobe am Schreibtisch liefert die Planungsrichtlinie Erzeugungswerte je Gerät für ein typisches Telegramm bei 100 Mbit/s. Damit lässt sich vor jeder Messung ausrechnen, welche Größenordnung überhaupt zu erwarten ist:
| Aktualisierungszeit | Last je Gerät |
|---|---|
| 1 ms | 0,86 % |
| 2 ms | 0,43 % |
| 4 ms | 0,22 % |
| 8 ms | 0,11 % |
PI-Planungsrichtlinie 8.061/8.062 V1.59. Die Rechnung ersetzt keine Messung — sie sagt nur, welche Größenordnung eine Messung bestätigen müsste.
Vierzig Geräte auf 1 ms ergeben damit rechnerisch etwa 34 Prozent in Richtung Controller. Werden dort sechs Prozent gemessen, misst das Gerät etwas anderes als angenommen — oder an der falschen Stelle.
Zwischen dem Verdacht und dem Bericht liegen vier Stufen. Jede hat ihre eigene Art, ein Ergebnis unbrauchbar zu machen — und die erste ist die einzige, die sich später nicht mehr korrigieren lässt.
Messweg
Vom Abgriff zum Abnahmeprotokoll.
Stufe 1
Abgriff
Freier Port, Spiegelport, TAP — oder gar kein Mitschnitt, sondern die Statistik im Switch. Der Ort entscheidet, welche Größe überhaupt belastbar wird.
Stufe 2
Aufzeichnung
Jede Größe hat ihren Betrachtungszeitraum: 60 Sekunden für die verworfenen Pakete, der Zustand nach dem Systemhochlauf für die Broadcasts, ein Mittelwert für die Netzlast.
Stufe 3
Auswertung
Erst trennen, was Abnahmekriterium ist und was ergänzender Parameter. Danach prüfen, worauf sich die Prozentzahl der Netzlast bezieht.
Stufe 4
Bericht
Messkurven allein sind eine Momentaufnahme ohne Bezugsgröße. Erst der Vergleich gegen die Planung macht daraus ein Abnahmeprotokoll.
Was in Stufe 1 verlorengeht oder verschoben wird, ist in keiner der folgenden Stufen wiederherzustellen — auch nicht mit einem besseren Auswerteprogramm.
Der Spiegelport — in den Menüs der Switches meist Mirror-Port — kopiert den Verkehr eines Ports auf einen Zielport. Dass er für Zeitmessungen nichts taugt, hört man sonst meist von TAP-Herstellern. Die Aussage steht aber auch in der Richtlinie selbst, und zwar mit zwei Begründungen.
Zwei Arten, an die Pakete zu kommen
Was der Abgriff mit den Messwerten macht.
Spiegelport
Kopie auf einen Zielport
Im Switch eingerichtet, ohne Eingriff in die Verkabelung — mit zwei Einschränkungen, die die Richtlinie ausdrücklich benennt.
Ohne Unterbrechung einzurichten
TAP
In die Strecke eingesetzt
Keine dieser Beschränkungen — dafür muss die Verbindung zum Einsetzen aufgetrennt werden.
Nur mit Unterbrechung einzusetzen
Daraus folgt ein praktischer Schluss, den die Richtlinie selbst nicht zieht: An den Konzentrationspunkten dauerhaft verbaute TAPs verwandeln eine einmalige Messung in eine jederzeit messbare Anlage. Die Unterbrechung fällt dann einmal an — und nicht bei jeder Störungssuche erneut.
Ähnlich klar ist die Abgrenzung zur aktiven Diagnose über SNMP, Webserver oder Bordmittel: Aktives Auslesen erzeugt zusätzlichen Verkehr und ist für zeitlich hochauflösende Analysen deshalb nicht geeignet.
Bleiben die vier Kriterien unauffällig und die Anlage fällt trotzdem sporadisch aus, liegt die Ursache meist in der Physik. Vier Punkte mit belegten Zahlen — und keiner davon braucht einen Netzwerkanalysator.
Unterhalb der Protokollebene
Vier Ursachen, die kein Protokollwert anzeigt.
Ursache 1
Vier Steckverbinderpaare, mehr nicht
Ein End-to-End-Link darf maximal 100 Meter lang sein und höchstens vier Steckverbinderpaare enthalten — einschließlich des ersten und des letzten Steckers. Zwischen den beiden Endsteckern sind also nur zwei weitere Steckstellen erlaubt. Wanddurchführungen und Kupplungen zählen dabei als zwei Paare.
Gewachsene Anlagen reißen das schnell
Ursache 2
Abstand zur Energieleitung
Ohne metallische Trennung 10 mm, bei offener Trennung 8 mm, bei perforierter 5 mm, bei geschlossener 0 mm. Ein häufiger Befund bei EMV-bedingten Sporadikern — und einer der wenigen, die im Kabelkanal sofort zu sehen sind.
Prüfbar mit dem Zollstock
Ursache 3
Die Grenze der Zertifizierungsmessung
Liegt die Einfügedämpfung eines Abschnitts unter 4 dB, hat der Nebensprech-Messwert nur informativen Charakter. Bei kurzen Strecken — also in fast jeder Maschine — ist dieser Wert im Protokoll nicht belastbar, obwohl er dort grün erscheint.
Grün heißt hier: nicht belegt
Ursache 4
Schirmströme: zwei gleiche Werte, zwei Bedeutungen
Gemessen wird mit der Strommesszange im laufenden Betrieb bei beidseitig aufgelegtem Schirm: unter 5 mA sehr gut, unter 30 mA außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche unauffällig, 30 bis 100 mA Ursache prüfen, über 100 mA Maßnahme erforderlich.
Der kontraintuitive Teil: Ein sehr kleiner Wert ist kein Gütesiegel. Er kann eine sehr gute Schirmanbindung bedeuten — oder einen unterbrochenen Schirmkreis, häufig im Stecker oder im Gerät. Zwei identische Messwerte können also das Gegenteil voneinander bedeuten.
Die Schleifenimpedanz gehört mitgemessen
Grundlage: PI-Montagerichtlinie 8.071/8.072 V2.12, PI-Richtlinie Funktionserdung und Schirmung 8.101/8.102 V3.1 sowie die Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53.
Bei der Kommunikationsüberwachung stoßen zwei Empfehlungen aufeinander, die beide belegt sind. Die Richtlinie setzt als Auslöseschwelle drei Zyklen ohne gültige Daten an und empfiehlt, es dabei zu belassen; Siemens warnt für Ringtopologien ausdrücklich vor genau dieser Einstellung.
Welche Ansprechüberwachungszeit ist die richtige?
Der Widerspruch ist keiner — die beiden Aussagen betrachten verschiedene Fälle. Der erste zutreffende Fall ist die Antwort.
Wenn
Linie oder Stern, keine Medienredundanz
Dann
Bei drei Zyklen belassen
Die Fehlererkennungszeit ist Aktualisierungszeit mal Schwelle — bei 2 ms also 6 ms. Genau so empfiehlt es die Richtlinie.
Wenn
Ring mit Medienredundanz
Dann
Überwachungszeit gegen die Rekonfigurationszeit rechnen
Siemens hält fest: Ist die Rekonfigurationszeit des Rings größer als die Ansprechüberwachungszeit der Geräte, wird die Echtzeitkommunikation beim Umschalten unterbrochen. Die Überwachungszeit ist deshalb ausreichend groß zu wählen — sonst erzeugt ausgerechnet die Redundanz den Stationsausfall, den sie verhindern soll.
Beide Aussagen sind richtig, weil sie unterschiedliche Fälle betrachten: Die Richtlinie spricht über Störfestigkeit gegen einzelne EMV-Ereignisse, Siemens über die Umschaltzeit bei Medienredundanz.
Die Richtlinie sieht für das Abnahmeprotokoll zur Hälfte Soll-Ist-Vergleiche gegen die Planung vor: Gerätenamen, IP-Adressen, Firmwarestände, Aktualisierungszeiten, Überwachungsschwellen. Ein Bericht, der nur Messkurven zeigt, ist damit kein Abnahmeprotokoll — er ist eine Momentaufnahme ohne Bezugsgröße.
Abnahmeprotokoll
Sechs Punkte, an denen sich ein Bericht prüfen lässt.
Soll-Ist-Vergleich gegen die Planung
Gerätenamen, IP-Adressen, Firmwarestände, Aktualisierungszeiten und Überwachungsschwellen — gemessen gegen das, was geplant war.
Kriterien und ergänzende Parameter getrennt ausgewiesen
Vier Größen entscheiden über die Abnahme. Alles andere ist Zusatzinformation und darf nicht als Grenzwertverletzung erscheinen.
Betrachtungszeitraum je Messgröße
Ohne ihn ist eine Null bei den verworfenen Paketen so wenig wert wie ein Mittelwert der Netzlast.
Bezugsgröße der Netzlast benannt
Zyklische Echtzeitkommunikation oder Gesamtlast aller Protokolle — daraus werden zwei völlig verschiedene Prozentzahlen.
Ort und Art des Abgriffs dokumentiert
Zeitwerte aus einem Spiegelport tragen die Einschränkung der Richtlinie mit sich und gehören als solche gekennzeichnet.
Herkunft jedes genannten Grenzwerts
Richtlinie mit Kapitel oder Handbuch eines Messgeräteherstellers — der Unterschied entscheidet, ob ein Wert einen Mangel begründet.
Punkt 1 nennt die Richtlinie ausdrücklich; die übrigen fünf ergeben sich aus den Einschränkungen, die sie an anderer Stelle selbst beschreibt.
Zum Schluss ein Punkt, der in Messberichten selten steht: Eine Abnahmemessung der Verkabelung ist beim Komponentenansatz mit Herstellererklärung nicht verpflichtend. Wer sie beauftragt, tut das aus gutem Grund — bei konfektionierten Leitungen, gewachsenen Anlagen oder wiederkehrenden Störungen. Als gesetzliche Pflicht lässt sie sich nicht begründen.
Bleibt am Ende die Frage, ob das Netz oder die Steuerung das Problem ist: Bei Anlagen mit Altsteuerungen lohnt es, beides zusammen zu betrachten — die Bestandsaufnahme erhebt Feldbus und Peripherie ohnehin gemeinsam.
Fahrplan
Vier Prüfungen, für die ein Topologieplan, ein Laptop und eine Strommesszange reichen — sie decken einen großen Teil der typischen Befunde ab.
Leitungstiefe gegen den Plan zählen
Bei 1 ms Aktualisierungszeit und Store-and-Forward-Switches sind höchstens sieben weiterleitende Geräte zwischen Device und Controller zulässig. Das braucht kein Messgerät, nur den Topologieplan.
Verworfene Pakete an den Switches auslesen
Über 60 Sekunden sollte kein Paket verlorengehen — für Kupfer wie für Lichtwellenleiter. Die Werte stehen in den Statistiken der Switches und der in den Geräten integrierten Switches.
Broadcasts an einem freien Port mitschneiden
Broadcasts und Multicasts gehen an alle Ports. Ein Laptop an einem freien Switch-Port genügt, um zyklische Netzwerk-Scans oder einen unruhigen Ring zu erkennen — ohne TAP, ohne Mirror-Port.
Schirmströme im laufenden Betrieb messen
Mit der Strommesszange am beidseitig aufgelegten Schirm. Unter 30 mA außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche ist unauffällig, über 100 mA verlangt eine Maßnahme.
FAQ
Nein. Beim Komponentenansatz mit Herstellererklärung verlangt die PI-Richtlinie keine verpflichtende Abnahmemessung der Verkabelung. Sinnvoll ist sie trotzdem überall dort, wo konfektioniert wurde oder wo der Aufbau über Jahre gewachsen ist.
Unter 20 Prozent ist keine Maßnahme nötig, zwischen 20 und 50 Prozent empfiehlt die Richtlinie eine Überprüfung der geplanten Last, über 50 Prozent sind Maßnahmen erforderlich. Die Werte beziehen sich auf die zyklische Echtzeitkommunikation bei 100 Mbit/s.
Keinen. Die Inbetriebnahmerichtlinie beschreibt Jitter qualitativ und führt ihn unter den ergänzenden Parametern, nicht unter den Abnahmekriterien. Der oft zitierte Wert von 50 Prozent der Aktualisierungszeit stammt von einem Messgerätehersteller.
Für Bestands- und Konfigurationsfragen ja, für Zeitmessungen nicht. Die Richtlinie hält fest, dass sich die Pakete am Mirror-Port in Aufbau und zeitlicher Zuordnung von den ursprünglichen unterscheiden können und dass die Datenrate den Mitschnitt begrenzt.
Nicht pauschal. Die Richtlinie sieht das Abschalten von Autonegotiation nur an Ports vor, an denen der priorisierte Hochlauf genutzt wird. Steht nur eine Seite fest, während die andere verhandelt, entsteht genau der Duplex-Konflikt, den die Einstellung verhindern sollte.
Kommunikation & Daten
Strukturen sind nicht konsistent lesbar, der Server läuft im CPU-STOP weiter, Zeitstempel meinen etwas anderes: Was vor einer MES-Anbindung zu klären ist.
Kommunikation & Daten
Optimierter Bausteinzugriff, PUT/GET-Freigabe, Zugriffsstufe: Drei Hürden trennen ein Python-Skript von den Daten der S7-1500 — und das Abwählen kostet.
Recht, Sicherheit, Förderung
Ab 11.09.2026 gilt die CRA-Meldepflicht — auch für Maschinen, die längst ausgeliefert sind. Was Artikel 14 verlangt, wen er trifft, was bis dahin zu tun ist.
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