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Kommunikation · PROFINET

PROFINET-Analyse: Welche Grenzwerte wirklich gelten

Jitter und CRC-Fehler stehen in jedem Messbericht — als eigenes Abnahmekriterium kennt die PI-Richtlinie beide nicht. Die vier Pflichtgrößen und ihre Werte.

Stand:

Ein PROFINET-Messbericht liegt auf dem Tisch. Darin: eine Jitter-Kurve mit roter Markierung, eine Tabelle mit CRC-Fehlern, eine Durchschnittsnetzlast von acht Prozent, darunter der Satz „Grenzwert nach PI-Richtlinie überschritten“.

Zwei der drei genannten Größen sind in der PI-Inbetriebnahmerichtlinie kein eigenes Abnahmekriterium — die eine wird nur qualitativ beschrieben, die andere kommt dort unter diesem Namen gar nicht vor. Das ist keine Spitzfindigkeit: Wer nach einem Bericht dieser Art Switches tauscht, behebt möglicherweise nichts, weil die eigentliche Ursache gar nicht gemessen wurde.

GrundlageInbetriebnahmerichtlinie 8.081Planungsrichtlinie 8.061Montagerichtlinie 8.071Funktionserdung und Schirmung 8.101Siemens · PROFINET mit STEP 7

Dieser Artikel sortiert, welche Werte die Richtlinie tatsächlich setzt, wie sie zu lesen sind und wo die Ursachen liegen, wenn alle Protokollwerte unauffällig aussehen und die Anlage trotzdem sporadisch stehen bleibt. Wer ohnehin vor der Umstellung von PROFIBUS steht, findet den Weg dorthin unter den Migrationspfaden — die Grenzwerte unten gelten dann für das Ergebnis.

4Kriterien

Abnahmekriterien setzt die Inbetriebnahmerichtlinie für das Netzwerk selbst

Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien

keinGrenzwert

Zahlenwert für Jitter nennt die Richtlinie nicht

Inbetriebnahmerichtlinie · weitere Parameter

0Pakete

Verworfene Pakete über 60 Sekunden, Kupfer wie Lichtwellenleiter

Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien

20% Netzlast

Bis hierher ohne Maßnahme, darüber beginnt der Prüfauftrag

Inbetriebnahmerichtlinie · Abnahmekriterien

MessaufbauVier Stellen zum Messen — keine davon zeigt alles.Welche Zahl aus einem Bericht belastbar ist, entscheidet sich am Ort des Abgriffs, nicht am Preis des Messgeräts.
NETZ IM BETRIEBCONTROLLERSteuerungSWITCH 1VerteilerSWITCH 2VerteilerTAPIO-DEVICEFeldgerätSTATISTIK IM SWITCHAuslesen statt MitschnittSIEHTVerworfene PaketeDatenvolumen, PortzustandSIEHT NICHTInhalt der TelegrammeZeitverhaltenAktives Auslesen erzeugt LastFREIER PORTLaptop am SwitchSIEHTBroadcasts, MulticastsARP, DCP, MRP-TestpaketeSIEHT NICHTZyklische Datenanderer PortsKein TAP, kein SpiegelportSPIEGELPORTKopie auf einen ZielportSIEHTAufbau und AdressenBestand, KonfigurationSIEHT NICHTDie zeitliche ZuordnungPakete über der DatenrateFür Jitter nicht belastbarTAP IN DER STRECKEIn die Leitung eingesetztSIEHTAlles auf dieser Streckezeitrichtig, unverändertSIEHT NICHTWas auf anderen Streckendes Netzes läuftEinsetzen trennt die Strecke
  • An dieser Stelle belastbar
  • Verfälscht oder unvollständig
  • Zählwerte statt Mitschnitt

Eigene Darstellung nach der PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53 (Abgriffsarten und ihre Einschränkungen).

Die vier Kriterien, die tatsächlich gesetzt sind

Die Inbetriebnahmerichtlinie führt die Kriterien für die Abnahme des Netzwerks in einem eigenen Kapitel — es sind genau vier. Daneben prüft die Abnahme die eingestellte Kommunikationsüberwachung gegen die Planung und bei Polymerfaser die optische Systemreserve; beides sind Soll-Ist-Vergleiche gegen die Planung, keine Messgrößen des laufenden Netzes. Alles Weitere, namentlich der Jitter, steht in einem nachfolgenden Kapitel unter der Überschrift „weitere Parameter zur Bewertung des Netzwerkes“ — hier kurz: ergänzende Parameter.

Zuordnung

Messgröße, Grenzwert, Einordnung.

Linientiefe
Abhängig von Aktualisierungszeit und Switch-Verfahren — bei 1 ms und Store-and-Forward sieben durchleitende GeräteAbnahmekriterium · am Ist gegen den Topologieplan prüfbar
Verworfene Pakete
Null, über einen Betrachtungszeitraum von 60 Sekunden, für Kupfer- wie für LichtwellenleiterstreckenAbnahmekriterium · aus den Switch-Statistiken
Netzlast
Unter 20 Prozent ohne Maßnahme, 20 bis 50 Prozent Überprüfung der geplanten Last, über 50 Prozent HandlungsbedarfAbnahmekriterium · Maximalwert je Richtung, zyklische Echtzeitdaten
Broad-/Multicasts
Drei Tabellen: ARP-Broadcasts (null oder klären, ob Einzelsuche oder IP-Scan), DCP-Multicasts nach dem Systemhochlauf (bis 10 gesuchte Teilnehmer bei bekannter Ursache, 11 bis 20 hohe Last, über 20 kein störungsfreier Betrieb) und MRP-Telegramme außerhalb des Rings (null)Abnahmekriterium · an jedem freien Port sichtbar
Jitter
Kein Zahlenwert. Nur qualitativ beschrieben — und ausdrücklich als bei Linientopologien systembedingtErgänzender Parameter · kein Abnahmekriterium
CRC-Fehler
Keine eigene Größe; als Übertragungsfehler eine Ursache verworfener Pakete — dort gilt die NullKein eigenes Kriterium

PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53. Die Kriterien für die Abnahme des Netzwerks stehen in einem eigenen Kapitel, die weiteren Parameter zur Bewertung des Netzwerkes in einem nachfolgenden.

Linientiefe: die härteste Zahl, ganz ohne Messgerät

Wie viele weiterleitende Geräte zwischen einem Device und dem Controller liegen dürfen, hängt an der Aktualisierungszeit und am Switch-Verfahren. Die Richtlinie nennt diese Größe Linientiefe: die Anzahl aller durchleitenden Geräte einer Kommunikationsstrecke — Switches wie Devices mit integriertem Switch.

Abnahmekriterium · LinientiefeZulässige Linientiefe zwischen Device und Controller.
Aktualisierungszeit Store-and-Forward Cut-Through
1 ms 7 64
2 ms 14 100
4 ms 28 100
8 ms 58 100

PI-Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53, Kapitel der Abnahmekriterien; die Werte gelten für Netze mit 100 Mbit/s.

Bei gemischtem Aufbau gelten die Store-and-Forward-Werte — oder die Durchleitezeit wird explizit gerechnet; ist das Verfahren unbekannt, ist von Store-and-Forward auszugehen. Unabhängig von der Tabelle empfehlen Planungs- und Inbetriebnahmerichtlinie, aus Gründen der Verfügbarkeit, der Diagnose und einer späteren Ringerweiterung mit MRP höchstens 45 Geräte in Linie zu planen. Diese Prüfung kostet zehn Minuten am Topologieplan und erklärt einen erheblichen Teil aller Jitter-Beschwerden: Eine lange Linie bei 1 ms Aktualisierungszeit erzeugt lastabhängige Durchlaufzeiten, die als Jitter sichtbar werden — obwohl kein Gerät defekt ist.

Verworfene Pakete: der Grenzwert ist null

Die Null ist wörtlich gemeint. Über einen Betrachtungszeitraum von 60 Sekunden soll kein Paket verloren gehen, ausdrücklich für Kupfer- wie für Lichtwellenleiterstrecken. „Ein paar Discards sind normal“ ist von der Richtlinie nicht gedeckt — der Satz fällt in Diskussionen über Messberichte trotzdem regelmäßig.

Broadcasts und Multicasts: die Fehlerklasse, die niemand misst

Für ARP-Broadcasts gilt: Null bedeutet keine Handlung; treten welche auf, ist zu klären, ob einzelne Teilnehmer gesucht werden oder ob jemand zyklisch ganze IP-Bereiche absucht. Für DCP-Multicasts nach dem Systemhochlauf setzt die Richtlinie eine Staffel: bis zehn vom Controller gesuchte Teilnehmer sind bei bekannter, unabänderlicher Ursache — Werkzeugwechsel, temporäre Teilnehmer — hinnehmbar, elf bis zwanzig gelten als hohe Multicast-Last, über zwanzig ist ein störungsfreier Betrieb nicht mehr sicherzustellen. MRP-Testtelegramme dürfen außerhalb des Rings gar nicht auftreten; tauchen sie an einem freien Port auf, ist die Ringkonfiguration falsch.

Der zyklische IP-Scan ist mit dem Planungsverantwortlichen zu bewerten — es ist weniger eine Frage des Netzes als eine Frage danach, was im Produktionsnetz laufen darf; wie sich ein Produktionsnetz ohne solche Scans systematisch erfassen lässt, steht in einem eigenen Beitrag.

Was nicht drinsteht: Jitter und CRC-Fehler

Für Jitter nennt die Richtlinie keinen Zahlenwert. Sie beschreibt ihn qualitativ: Ein gewisser Jitter sei besonders bei Linientopologien systembedingt und entstehe durch lastabhängig unterschiedliche Durchlaufzeiten; ein dauerhaft steigender Jitter könne auf Störungen, geänderte Last, Topologieänderungen oder einen Gerätetausch hindeuten.

Der viel zitierte Wert „50 Prozent der Aktualisierungszeit“ stammt aus dem Handbuch eines Messgeräteherstellers. Als Praxisfaustregel ist er brauchbar — als „Grenzwert nach PI-Richtlinie“ ist er falsch zitiert.

CRC-Fehler führt die Inbetriebnahmerichtlinie nicht als eigene Größe. Gleichgültig sind sie deshalb nicht: Die Richtlinie nennt Übertragungsfehler ausdrücklich als eine Ursache verworfener Pakete — ein Telegramm mit falscher Prüfsumme wird verworfen und fällt damit unter das Kriterium mit dem Grenzwert null. Der Messbericht nennt die Ursache, die Richtlinie die Wirkung. Was die Richtlinie an Switch-Statistiken als üblicherweise auslesbar nennt, sind drei andere Größen:

AuszulesenÜbertragenes DatenvolumenAnzahl verworfener PaketePortzustand · Rate und Duplex

Ausgerechnet die letzte Größe ist in der Praxis ergiebig und steht selten in Berichten: Ein Port, der im Halbduplex läuft, weil eine Seite fest eingestellt ist und die andere verhandelt, produziert genau die sporadischen Ausfälle, die man dann in der Jitter-Kurve sucht.

Netzlast: die meistverkürzte Zahl

Zitiert wird fast immer nur „20 Prozent“. Unterschlagen wird zweierlei: dass 20 bis 50 Prozent kein Fehler ist, sondern ein Prüfauftrag, und dass sich der Wert auf die zyklische Echtzeitkommunikation bezieht — während Messgeräte oft die Gesamtlast aller Protokolle anzeigen. Die ist nicht wertlos: Die Inbetriebnahmerichtlinie will sie als kombinierte Netzlast einschließlich Nicht-Echtzeit-Verkehr zusätzlich erfasst und bei erheblicher Abweichung von der zyklischen Last in ihrer Ursache geklärt haben. Aber sie ist eine andere Zahl.

Wichtiger noch ist, was die Planungsrichtlinie zur Aussagekraft sagt: Bei der Netzlastermittlung findet eine Mittelwertbildung statt, die Verteilung der Last im Betrachtungszeitraum lässt sich daraus nicht bestimmen — je länger der Zeitraum, desto stärker verwischen kurze Spitzen. Eine Durchschnittslast von acht Prozent über eine Stunde schließt eine Spitze von hundert Prozent über drei Millisekunden nicht aus. Und genau diese Spitze legt die Anlage lahm, nicht der Mittelwert. Die Inbetriebnahmerichtlinie zieht daraus die Konsequenz: dokumentiert wird mindestens der Maximalwert, gemessen so lange, dass ein Produktionszyklus vollständig erfasst ist, und für Sende- und Empfangsrichtung getrennt bewertet.

Zur Gegenprobe am Schreibtisch liefert die Planungsrichtlinie Erzeugungswerte je Gerät für ein typisches Telegramm von 108 Byte (60 Byte Nutzdaten, einschließlich Präambel und Telegrammlücke) bei 100 Mbit/s. Geräte mit mehr E/A-Daten — Antriebe, Ventilinseln mit Diagnose — liegen entsprechend höher. Damit lässt sich vor jeder Messung ausrechnen, welche Größenordnung überhaupt zu erwarten ist:

GegenprobeErzeugungswert je Gerät für ein typisches Telegramm bei 100 Mbit/s, je Richtung.
Aktualisierungszeit Last je Gerät
1 ms 0,86 %
2 ms 0,43 %
4 ms 0,22 %
8 ms 0,11 %

PI-Planungsrichtlinie 8.061/8.062 V1.59, für ein Telegramm von 108 Byte mit 60 Byte Nutzdaten. Die Richtlinie nennt die Werte einen ersten Anhaltspunkt und stellt für die eigene Datenmenge ein kostenloses Berechnungswerkzeug bereit; die Rechnung ersetzt keine Messung — sie sagt nur, welche Größenordnung eine Messung bestätigen müsste.

Vierzig Geräte auf 1 ms ergeben damit rechnerisch etwa 34 Prozent in Richtung Controller. Werden dort sechs Prozent gemessen, misst das Gerät etwas anderes als angenommen — oder an der falschen Stelle.

Der Messweg: vier Stufen, vier Fehlerquellen

Zwischen dem Verdacht und dem Bericht liegen vier Stufen. Jede hat ihre eigene Art, ein Ergebnis unbrauchbar zu machen — und die erste ist die einzige, die sich später nicht mehr korrigieren lässt.

Messweg

Vom Abgriff zum Abnahmeprotokoll.

Stufe 1

Abgriff

Freier Port, Spiegelport, TAP — oder gar kein Mitschnitt, sondern die Statistik im Switch. Der Ort entscheidet, welche Größe überhaupt belastbar wird.

Stufe 2

Aufzeichnung

Jede Größe hat ihren Betrachtungszeitraum: 60 Sekunden für die verworfenen Pakete, der Zustand nach dem Systemhochlauf für die DCP-Multicasts, für die Netzlast ein Zeitraum über einen ganzen Produktionszyklus — dokumentiert wird mindestens der Maximalwert je Richtung.

Stufe 3

Auswertung

Erst trennen, was Abnahmekriterium ist und was ergänzender Parameter. Danach prüfen, worauf sich die Prozentzahl der Netzlast bezieht.

Stufe 4

Bericht

Messkurven allein sind eine Momentaufnahme ohne Bezugsgröße. Erst der Vergleich gegen die Planung macht daraus ein Abnahmeprotokoll.

Was in Stufe 1 verloren geht oder verschoben wird, ist in keiner der folgenden Stufen wiederherzustellen — auch nicht mit einem besseren Auswerteprogramm.

Warum der Spiegelport für Zeitmessungen nicht taugt

Der Spiegelport — in den Menüs der Switches meist Mirror-Port — kopiert den Verkehr eines Ports auf einen Zielport. Dass er für Zeitmessungen nichts taugt, wird meist mit Herstellerinteressen abgetan. Die Begründung steht aber in der Richtlinie selbst: Sie hält fest, dass sich die Pakete am Zielport in Aufbau und zeitlicher Zuordnung von den ursprünglichen unterscheiden können. Eine Jitter-Kurve aus einem Spiegelport misst deshalb den Switch mit — daraus folgt der Schluss, nicht aus einem Verbot.

Zwei Arten, an die Pakete zu kommen

Was der Abgriff mit den Messwerten macht.

Spiegelport

Kopie auf einen Zielport

Im Switch eingerichtet, ohne Eingriff in die Verkabelung — mit zwei Einschränkungen, die die Richtlinie ausdrücklich benennt. Für Bestand, Adressen und Konfiguration bleibt derselbe Mitschnitt brauchbar.

  • Die Summe aus ein- und ausgehenden Daten des gespiegelten Ports darf die Datenrate des Zielports nicht übersteigen, sonst fehlen Pakete im Mitschnitt.
  • Die ausgegebenen Pakete können sich in ihrem Aufbau — etwa durch ein zusätzliches VLAN-Tag — und in ihrer zeitlichen Zuordnung von den ursprünglichen unterscheiden.

Ohne Unterbrechung einzurichten

TAP

In die Strecke eingesetzt

Keine dieser Beschränkungen — dafür muss die Verbindung zum Einsetzen aufgetrennt werden.

  • Unverändert und ohne Datenratengrenze: die Voraussetzung jeder Aussage über Jitter und Durchlaufzeiten — belastbar wird sie erst mit hardwaregestützter Zeitstempelung im Aufzeichnungsgerät.
  • Die Richtlinie empfiehlt bevorzugt passive TAPs, weil deren Ausfall die Verbindung nicht unterbricht.
  • Sieht nur die eine Strecke, in der er sitzt.

Nur mit Unterbrechung einzusetzen

Die Richtlinie zieht den praktischen Schluss gleich mit: Ein TAP, der nach der Messung im Netz bleibt, erlaubt spätere Diagnosen, ohne die Verbindung erneut aufzutrennen. An den Konzentrationspunkten dauerhaft verbaute TAPs verwandeln so eine einmalige Messung in eine jederzeit messbare Anlage — die Unterbrechung fällt einmal an, nicht bei jeder Störungssuche erneut. Zu bedenken: Ein eingesetzter TAP bringt zusätzliche Steckstellen in die Übertragungsstrecke, und die zählen gegen die höchstens vier Steckverbinderpaare je Übertragungsstrecke — der Einbauort ist danach zu wählen.

Ähnlich klar ist die Abgrenzung zur aktiven Diagnose über SNMP, Webserver oder Bordmittel: Aktives Auslesen erzeugt zusätzlichen Verkehr und ist für zeitlich hochauflösende Analysen deshalb nicht geeignet.

Wenn alle Protokollwerte sauber sind

Bleiben die vier Kriterien unauffällig und die Anlage fällt trotzdem sporadisch aus, liegt die Ursache meist in der Physik. Vier Punkte mit Zahlen aus den Richtlinien — drei Ursachen und eine Grenze der Kabelmessung — und keiner davon braucht einen Netzwerkanalysator.

Unterhalb der Protokollebene

Drei Ursachen und eine Messgrenze, die kein Protokollwert anzeigt.

Ursache 1

Vier Steckverbinderpaare auf 100 m Kupfer, mehr nicht

Ein End-to-End-Link darf maximal 100 Meter lang sein und höchstens vier Steckverbinderpaare enthalten — einschließlich des ersten und des letzten Steckers. Zwischen den beiden Endsteckern sind also nur zwei weitere Steckstellen erlaubt. Wanddurchführungen und Kupplungen mit zwei Steckstellen zählen als zwei Paare — es sei denn, der Hersteller erklärt in der Herstellererklärung, dass sie die Performance einer einzelnen Steckstelle haben. Die Regel ist Teil des Komponentenansatzes und setzt voraus, dass ausschließlich PROFINET-Komponenten verbaut sind; mehr als vier Paare sind nur zulässig, wenn die Dämpfungswerte über die gesamte Strecke (Channel-Class-D-Werte) sichergestellt sind.

Gewachsene Anlagen reißen das schnell

Ursache 2

Abstand zur Energieleitung

Die Montagerichtlinie übernimmt aus EN 50174-2 Grundabstände von 10 mm (keine Trennung), 8 mm (offener Metallkanal), 5 mm (Lochblech) und 0 mm (geschlossener Metallkanal). Das ist der Ausgangswert: Er wird mit einem Faktor für Zahl und Strom der Energiekreise multipliziert, empfohlen ist das Doppelte — im Beispiel der Richtlinie 32 mm. Die Tabelle zielt auf längere Parallelführung neben ungeschirmten Energieleitungen; im Maschineninneren, bei geschirmten Energieleitungen oder Hybridkabeln lässt die Richtlinie kleinere Abstände nach Herstellerangabe zu. Ein häufiger Befund bei sporadischen, EMV-bedingten Störungen — und einer der wenigen, die im Kabelkanal sofort zu sehen sind.

Prüfbar mit dem Zollstock — gegen den berechneten Abstand

Ursache 3

Schirmströme: zwei gleiche Werte, zwei Bedeutungen

Gemessen wird mit der Strommesszange im laufenden Betrieb bei beidseitig aufgelegtem Schirm: unter 5 mA sehr gut, unter 30 mA außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche unauffällig, 30 bis 100 mA Ursache prüfen, über 100 mA Maßnahme erforderlich. Die Richtlinie nennt diese Werte ausdrücklich Richtwerte aus der Erfahrung der beteiligten Firmen, keine verbindlichen Grenzwerte — sie hängen von Kabeltyp, Komponenten und Signalform ab, und für explosionsgefährdete Bereiche können andere Vorschriften gelten.

Der kontraintuitive Teil: Ein sehr kleiner Wert ist kein Gütesiegel. Er kann eine sehr gute Schirmanbindung bedeuten — oder einen unterbrochenen Schirmkreis, häufig im Stecker oder im Gerät. Zwei identische Messwerte können also das Gegenteil voneinander bedeuten.

Die Schleifenimpedanz gehört mitgemessen

Randbedingung

Die Grenze der Zertifizierungsmessung

Liegt die Einfügedämpfung einer Strecke bei der jeweiligen Messfrequenz unter 4 dB, hat der Messwert für das Nahnebensprechen dort nur informativen Charakter — die Richtlinie nennt das die 4-dB-Regel. Bei kurzen Strecken, also in fast jeder Maschine, betrifft das den größten Teil des Frequenzbereichs; der Wert ist dann nicht belastbar, obwohl die Strecke im Protokoll als bestanden geführt wird.

Bestanden heißt hier: nicht belegt

Grundlage: PI-Montagerichtlinie 8.071/8.072 V2.12, PI-Richtlinie Funktionserdung und Schirmung 8.101/8.102 V3.1 sowie die Inbetriebnahmerichtlinie 8.081/8.082 V1.53.

Ein Konflikt, bei dem beide Seiten recht haben

Bei der Kommunikationsüberwachung stoßen zwei Empfehlungen aufeinander, die beide belegt sind. Die Richtlinie setzt als Auslöseschwelle drei Zyklen ohne gültige Daten an und empfiehlt, es dabei zu belassen; Siemens hält für Ringe mit Medienredundanz fest, dass die Ansprechüberwachungszeit über der Rekonfigurationszeit des Rings liegen muss — und die beträgt bei MRP typischerweise 200 ms.

Welche Ansprechüberwachungszeit ist die richtige?

Der Widerspruch ist keiner — die beiden Aussagen betrachten verschiedene Fälle. Der erste zutreffende Fall ist die Antwort.

  • Wenn

    Funkstrecke, gekoppelte Ringe oder redundante CPU im Weg

    Dann

    Umschalt- oder Roamingzeit aus der Herstellerdokumentation zugrunde legen

    Auch hier gilt dieselbe Rechnung gegen die längste Unterbrechung im Weg; die maßgebliche Zeit steht im jeweiligen Handbuch, nicht in der Richtlinie.

  • Wenn

    Linie oder Stern, keine Medienredundanz

    Dann

    Bei drei Zyklen belassen

    Die Fehlererkennungszeit ist Aktualisierungszeit mal Schwelle — bei 2 ms also 6 ms. Genau so empfiehlt es die Richtlinie.

  • Wenn

    Ring mit MRP (nicht MRPD)

    Dann

    Ansprechüberwachungszeit über die Rekonfigurationszeit legen — bei MRP über 200 ms

    Siemens hält fest: Ist die Rekonfigurationszeit des Rings größer als die Ansprechüberwachungszeit der Geräte, wird die Echtzeitkommunikation beim Umschalten unterbrochen — sonst erzeugt ausgerechnet die Redundanz den Stationsausfall, den sie verhindern soll. Eingestellt wird dabei nicht die Zeit, sondern die Zahl akzeptierter Aktualisierungszyklen ohne IO-Daten: bei 2 ms also über hundert statt drei. Umgekehrt muss die Planung tragen, dass ein Fehler erst nach dieser Zeit erkannt wird.

Beide Aussagen sind richtig, weil sie unterschiedliche Fälle betrachten: Die Planungsrichtlinie begründet die drei Zyklen mit der nötigen Fehlertoleranz gegen kurze Störungen — ihr Beispiel ist eine zwei Zyklen dauernde elektromagnetische Interferenz —, Siemens spricht über die Umschaltzeit bei Medienredundanz.

Was ein Bericht enthalten muss

Die Richtlinie sieht für das Abnahmeprotokoll zur Hälfte Soll-Ist-Vergleiche gegen die Planung vor: Gerätenamen, IP-Adressen, Firmwarestände, Aktualisierungszeiten, Überwachungsschwellen. Ein Bericht, der nur Messkurven zeigt, ist damit kein Abnahmeprotokoll — er ist eine Momentaufnahme ohne Bezugsgröße.

Abnahmeprotokoll

Sechs Punkte, an denen sich ein Bericht prüfen lässt.

  • Soll-Ist-Vergleich gegen die Planung

    Gerätenamen, IP-Adressen, Firmwarestände, Aktualisierungszeiten und Überwachungsschwellen — gemessen gegen das, was geplant war.

  • Kriterien und ergänzende Parameter getrennt ausgewiesen

    Vier Größen entscheiden über die Netzwerkabnahme. Alles andere ist Zusatzinformation und darf nicht als Grenzwertverletzung erscheinen.

  • Betrachtungszeitraum je Messgröße

    Ohne ihn ist eine Null bei den verworfenen Paketen so wenig wert wie ein Mittelwert der Netzlast.

  • Bezugsgröße der Netzlast benannt

    Zyklische Echtzeitkommunikation oder Gesamtlast aller Protokolle — daraus werden zwei völlig verschiedene Prozentzahlen, und die Richtlinie verlangt beide, je Richtung.

  • Ort und Art des Abgriffs dokumentiert

    Zeitwerte aus einem Spiegelport tragen die Einschränkung der Richtlinie mit sich und gehören als solche gekennzeichnet.

  • Herkunft jedes genannten Grenzwerts

    Richtlinie mit Kapitel oder Handbuch eines Messgeräteherstellers — der Unterschied entscheidet, ob ein Wert als Abweichung ins Abnahmeprotokoll gehört oder nur als Hinweis in die Störungssuche.

Punkt 1 nennt die Richtlinie ausdrücklich; die übrigen fünf ergeben sich aus den Einschränkungen, die sie an anderer Stelle selbst beschreibt.

Zum Schluss ein Punkt, der in Messberichten selten steht: Eine Abnahmemessung der Verkabelung ist beim Komponentenansatz mit Herstellererklärung nicht verpflichtend. Ob sie geschuldet ist, entscheidet nicht die Richtlinie, sondern das, was im Lastenheft oder in der Abnahmevereinbarung steht.

Bleibt am Ende die Frage, ob das Netz oder die Steuerung das Problem ist: Bei Anlagen mit Altsteuerungen lohnt es, beides zusammen zu betrachten — die Bestandsaufnahme erhebt Feldbus und Peripherie ohnehin gemeinsam.

Fahrplan

Was sich ohne Messgerät prüfen lässt

Vier Prüfungen, für die ein Topologieplan, ein Laptop und eine Strommesszange reichen — sie decken einen großen Teil der typischen Befunde ab.

  1. Linientiefe gegen den Plan zählen

    Bei 1 ms Aktualisierungszeit und Store-and-Forward-Switches sind höchstens sieben durchleitende Geräte zwischen Device und Controller zulässig. Das braucht kein Messgerät: Der Topologieplan liefert das Soll, die Nachbarschaftssicht des Engineering-Werkzeugs die tatsächliche Verkettung — gezählt wird am Ist.

  2. Verworfene Pakete an den Switches auslesen

    Über 60 Sekunden sollte kein Paket verloren gehen — für Kupfer wie für Lichtwellenleiter. Die Werte stehen in den Statistiken der Switches und der in den Geräten integrierten Switches.

  3. Broadcasts und Multicasts an einem freien Port mitschneiden

    Beide gehen an alle Ports. Ein Laptop an einem freien Switch-Port genügt, um zyklische Netzwerk-Scans oder MRP-Telegramme außerhalb des Rings — ein Zeichen für eine falsch konfigurierte Ringredundanz — zu erkennen: ohne TAP, ohne Mirror-Port. Auf dem Mitschnitt-Rechner währenddessen keine Suchfunktion laufen lassen und seine eigenen Telegramme herausfiltern.

  4. Schirmströme im laufenden Betrieb messen

    Mit der Strommesszange am beidseitig aufgelegten Schirm. Unter 30 mA außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche gilt als unauffällig, über 100 mA als Handlungsbedarf — Richtwerte der PI-Richtlinie, keine verbindlichen Grenzwerte. In Ex-Bereichen nicht ohne schriftliche Arbeitsfreigabe messen: Die Zange ist nicht eigensicher.

FAQ

Häufige Fragen.

Ist eine PROFINET-Abnahmemessung vorgeschrieben?

Nein. Beim Komponentenansatz — ausschließlich PROFINET-Komponenten mit Herstellererklärung, höchstens vier Steckverbinderpaare, höchstens 100 Meter — verlangt die PI-Richtlinie keine Abnahmemessung der Verkabelung. Wird nicht gemessen, gehört dieser Umstand ins Abnahmeprotokoll, und die Regeln des Komponentenansatzes gelten weiter. Sinnvoll ist die Messung dort, wo vor Ort konfektioniert wurde, wo Komponenten ohne Herstellererklärung verbaut sind oder wo der Aufbau über Jahre gewachsen ist.

Ab welcher Netzlast wird es kritisch?

Unter 20 Prozent ist keine Maßnahme nötig, zwischen 20 und 50 Prozent empfiehlt die Richtlinie eine Überprüfung der geplanten Last, über 50 Prozent sind Maßnahmen erforderlich. Die Werte beziehen sich auf die zyklische Echtzeitkommunikation bei 100 Mbit/s. Dokumentiert wird mindestens der Maximalwert, für Sende- und Empfangsrichtung getrennt bewertet.

Welchen Jitter-Grenzwert gibt die PI-Richtlinie vor?

Keinen. Die Inbetriebnahmerichtlinie beschreibt Jitter qualitativ und führt ihn unter den weiteren Parametern, nicht unter den Abnahmekriterien. Der oft zitierte Wert von 50 Prozent der Aktualisierungszeit stammt von einem Messgerätehersteller. Meldet ein Messgerät einen Jitter-Alarm, prüfen Sie zuerst die Linientiefe gegen die Tabelle der Richtlinie und dann die Last am Controller-Port — beides erklärt den Befund meist, ohne dass ein Gerät defekt ist.

Reicht ein Mirror-Port für die Analyse?

Für Bestands- und Konfigurationsfragen ja, für Zeitmessungen nicht. Die Richtlinie hält fest, dass sich die Pakete am Mirror-Port in Aufbau und zeitlicher Zuordnung von den ursprünglichen unterscheiden können und dass die Datenrate den Mitschnitt begrenzt. Wo die Zeit zählt, gehört der Abgriff deshalb als TAP in die Strecke.

Sollte man PROFINET-Ports fest auf 100 Mbit/s Vollduplex stellen?

Nicht pauschal. Die Planungsrichtlinie sieht das Abschalten von Autonegotiation nur an Ports vor, an denen Fast Startup — bei Siemens „priorisierter Hochlauf" — genutzt wird; dort entfällt auch das automatische Kreuzen der Adernpaare, es braucht dann eine gekreuzte Leitung oder einen entsprechend beschalteten Port. Steht nur eine Seite fest, während die andere verhandelt, entsteht genau der Duplex-Konflikt, den die Einstellung verhindern sollte.

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